Ergänzende Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Der Versand der Informationsschreiben zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) erfolgt für den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Grimma voraussichtlich in der 22. und 23. KW, 03.06.2022-09.06.2022.
 
Für Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke erfolgt der Versand der Informationsschreiben voraussichtlich am 17.06.2022.
 
Seit dem 01.04.2022 ist beim Finanzamt Grimma eine Hotline für Fragen rund um die Grundsteuerreform eingerichtet: 03437-940 5900 (erreichbar während der Öffnungszeiten)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuerreform.de und www.grundsteuer.sachsen.de