Vorentwurf 1. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Böhlen
Umweltbericht Stand April 2017
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Böhlen
Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat am 18.05.2017 mit der Beschluss-Nr. 34/173/2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht (Stand: April 2017) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 19.06.2017 bis einschließlich 21.07.2017 im Rathaus der Stadt Böhlen, Karl-Marx-Straße 5, im Sachgebiet Bauwesen, Zimmer 5, in 04564 Böhlen während der Dienststunden:
Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr – 12 00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Während der Auslegungsfrist wird allen Interessenten die Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum oben genannten Verfahren können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Sachgebiet Bauwesen, Zimmer 5 der Stadt Böhlen abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt.
Böhlen, 24.05.2017
Dietmar Berndt
Bürgermeister