Stellenausschreibungen
Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen der Stadt Böhlen.
Derzeit ist eine Stellenausschreibung/-en verfügbar.
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Stellenausschreibung
Die staatliche Oberschule der Stadt Böhlen vermittelt ca. 400 Schülern und Schülerinnen eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Dabei unterstützt die Oberschule Böhlen die Schüler und Schülerinnen beim Erreichen von Basiskompetenzen für eine weitere berufliche Qualifizierung.
Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe zwischen Elternhaus und Schule bedarf einer guten Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, den Pädagogen und Pädagoginnen der Schule und ganz besonders auch unseren Schülern und Schülerinnen.
Durch die Kooperation mit externen Partnern im Bereich der Berufsorientierung, mit Vereinen und Unterstützern (z.B. im Rahmen von Ganztagsangeboten) sowie Institutionen der Stadt Böhlen öffnen wir unsere Schule und erweitern so das Bildungsangebot für unsere Schüler und Schülerinnen.
Für die Hintergrundarbeit des Schulbetriebes ist das Schulsekretariat der Oberschule Böhlen sehr wichtig. Hier laufen alle Fäden zusammen. Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit sowie ein ausgeprägtes Organisationstalent sind unumgänglich zur Bewältigung der zahlreichen Organisationsaufgaben.
Verstärken Sie unser Team in der städtischen Oberschule Böhlen und arbeiten Sie hautnah an der Entwicklung unserer liebenswerten Kleinstadt mittendrin im Neuseenland mit
als
Schulsachbearbeiterin (m/w/d)
ab dem 01.03.2024 in Teilzeit mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden
zu Ihren Aufgaben gehören u.a.:
Das bringen Sie mit:
Wir bieten Ihnen:
Sollten Sie interessiert sein, so senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften, Urkunden, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und Referenzen) bis zum 02.01.2024 an die
Stadtverwaltung Böhlen
Bürgermeister
Herrn Dietmar Berndt
Karl-Marx-Straße 5
04564 Böhlen
Ergänzende Auskünfte erhalten Sie unter: Tel.: 03 42 06 / 6 09 11
Hinweis: Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass Reisekosten und Bewerbungskosten nicht erstattet werden können. Wir weisen auf § 11 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes hin, wonach wir zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens berechtigt sind. Sie können jederzeit Auskunft über Sie betreffende Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die Löschung von personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen sowie der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie sich mit Beschwerden an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (saechsdsb@slt.sachsen.de) oder an den Datenschutzbeauftragten des SSG (datenschutzbeauftragter@ssg-sachsen.de) wenden.