Satzung über die Fesetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzung)

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie die Bekanntmachung der angefügten Hebesatzung der Stadt Böhlen, die am 01.01.2025 in Kraft trat:
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Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid

Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Die Stadt Böhlen ...
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Grundsteuer FAQ

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte beachten Sie anliegende FAQs zur Grundsteuerreform 2025.
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