Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid

Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Stadt Böhlen informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren.
Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten.
 

Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Grundsteuerzahlungen auf Grundlage eines alten Grundsteuerbescheides werden zurückerstattet.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle nach dem 1. Januar 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
 

Die Stadt Böhlen ermittelt Ihren jeweiligen Grundsteuerbetrag auf der Grundlage des vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrages. Dieser wird mit dem Hebesatz der Stadt multipliziert.

Der Hebesatz wird im Rahmen der Aufkommensneutralität vor dem 01.01.2025 überprüft und ggf. in neuer Höhe beschlossen.

Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass Ihr einzelner Grundsteuerbetrag sich nicht verändert, sondern bezieht sich auf die Summe aller Grundsteuerbeträge im Stadtgebiet. Diese Summe soll, verglichen mit dem Aufkommen in 2024, nicht nennenswert nach oben oder nach unten abweichen.

Widersprüche die sich auf die Höhe der Grundsteuer, resultierend aus der Höhe des Grundsteuermessbetrages, beziehen sind deshalb an das Finanzamt Grimma, Lausicker Straße 2-4, 04668 Grimma zu richten.