Ich habe persönliche Unterlagen verloren. Was kann ich tun?
Sollten Sie anhand der Dokumente in der Fundsache als Eigentümer ermittelbar sein, informieren wir Sie direkt.
Ich habe meinen Schlüssel oder Handy verloren. Was kann ich tun?
Eine Schlüsselsuche ist leider nur in Ausnahmefällen per E-Mail oder telefonisch möglich, wenn zum Beispiel Autoschlüssel, auffällige Bänder oder Anhänger am Schlüssel vorhanden sind. Wir empfehlen grundsätzlich, regelmäßig zu unseren Öffnungszeiten vorbei zu schauen. Bitte denken Sie daran, einen Vergleichsschlüssel mitzubringen.
Mein Haustier ist entlaufen. Was kann ich tun?
Richten Sie Ihre Anfrage an das Tierheim Oelzschau und an das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Landkreises Leipzig. Beschreiben Sie das Tier (Tätowiernummer, Chipnummer, Halsband, seit wann vermisst, wo entlaufen) und geben Sie Ihre Kontaktdaten an.
Kontakt
Tierheim Oelzschau
04579 Oelzschau
Straße der Freundschaft 62
Tel.: 03 43 47 - 81 6 33
Fax: 03 43 47 - 81 6 44
Thoelzschau@gmail.com
Mein verlorener Gegenstand wurde gefunden und im Fundbüro abgegeben. Was muss ich beachten?
Die Herausgabe der Fundgegenstände erfolgt gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr. Im Ausnahmefall werden Ihnen die Fundstücke auch zugesandt. Die hierfür entstehenden Auslagen für Porto werden zusätzlich zur Verwaltungsgebühr erhoben.
Damit Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie der Eigentümer des verlorenen Gegenstandes sind, bringen Sie bitte geeignete Nachweise mit. Dies können sein: Kaufverträge, Kassenbelege, Zweitschlüssel, Schlüsselkarte, Fotos oder ähnliches.
Möchten Sie Ihre Fundsache von einer anderen Person abholen lassen, benötigt diese unbedingt eine Vollmacht und ein gültiges Personaldokument. Minderjährige Personen benötigen zur Abholung von Fundsachen die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.
Muss ich jede Fundsache abgeben?
Für Fundsachen mit einem Wert ab 10 EUR besteht eine generelle Anzeigepflicht. Hier müssen Sie den Fund im Fundbüro unverzüglich anzeigen. Wir empfehlen dann die Abgabe der Fundsache, da das Fundbüro als zentrale Anlauf- und Anfragestelle für die Verlierer dient.
Bei Funden in öffentlichen Behörden und Verkehrsanstalten (Verkehrsfund) gilt ohne Berücksichtigung einer Wertgrenze eine sofortige Anzeige- und Abgabepflicht der Fundsachen. Wir empfehlen, die Fundsache direkt vor Ort einer verantwortlichen Person zu übergeben.
Wo muss ich die Fundsache abgeben?
Fundsachen können in jeder Polizeidienststelle und natürlich direkt im Fundbüro abgegeben werden.
Kann ich einen Finderlohn bekommen?
Bei Abgabe der Fundsache können Sie Ihr Recht auf Finderlohn anmelden. Der Anspruch auf Finderlohn entsteht gegen den Eigentümer der Fundsache. Das heißt, Sie erhalten den Finderlohn nur, wenn der Eigentümer bekannt wird und die Sache abholt. Den Finderlohn erhalten Sie direkt vom Eigentümer.
Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500 EUR fünf Prozent vom Wert dieser Sache. Darüber hinaus beträgt der Finderlohn drei Prozent.
Die Fundsache wurde nicht abgeholt. Kann ich nun Eigentümer werden?
Sie können bei Abgabe der Fundsache mitteilen, dass Sie nach Ablauf von sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben möchten.
Kann innerhalb von sechs Monaten kein Eigentümer ermittelt werden oder werden die Fundsachen nicht abgeholt, so haben Sie die Möglichkeit, das Eigentum an der Sache zu erwerben. Hierfür wird eine entsprechende Verwaltungsgebühr fällig.
Ein Eigentumserwerb ist ausgeschlossen bei Verkehrsfunden, Schlüsseln, persönlichen Dokumenten/Unterlagen.
Wer nimmt Fundanzeigen für entlaufene Tiere entgegen?
Die Fundtieranzeige ist beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt oder beim Tierheim Oelzschau zu erstatten.
Inhalt der Anzeige
- Ihre Kontaktdaten
- Beschreibung des Tieres
- Wo und Wann gefunden
- Hundesteuermarke, evtl. Chipnummer