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Satzung über die Fesetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie die Bekanntmachung der angefügten Hebesatzung der Stadt Böhlen, die am 01.01.2025 in Kraft trat: