Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig
Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni 2022 bundesweit von den Jobcentern betreut. Sie wechseln damit vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).
Anträge auf Leistungen zur Grundsicherung können und sollten so zeitnah wie möglich beim Jobcenter Landkreis Leipzig gestellt werden. Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen.
Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen - unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II) xdie Höhe des Regelsatzes und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen.
Die Jobcenter beraten und unterstützen dazu beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung beim Spracherwerb, bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen sowie Hinweise, wie eine Kinderbetreuung gefunden werden kann. Danach ist die Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung möglich. Ziel ist es, alle Geflüchteten ausbildungsadäquat zu vermitteln.
Für wichtige Fragen: "Ukraine-Hotline" des Jobcenters: 03433 241 5575 - Mo bis Fr von 8.30 bis 12 Uhr, Di zusätzlich von 13.30 bis 18 Uhr, Do zusätzlich von 13.30 bis 16 Uhr.
Den Antrag und die erforderlichen Unterlagen müssen Sie nicht persönlich abgeben. Senden Sie diese per E-Mail oder per Post zu.
per Briefpost an Landratsamt Landkreis Leipzig, Kommunales Jobcenter, 04550 Borna
per Einwurf in die Hausbriefkästen an den Geschäftsstellen Grimma, Borna, Markkleeberg, Wurzen des KJC
per E-Mail (vollständig eingescannt) an für Ihren Wohnort hinterlegte E-Mail-Adresse:
- KJC-Grimma@lk-l.de für Grimma, Bad Lausick, Belgershain, Colditz, Naunhof, Otterwisch, Parthenstei
- KJC-Markkleeberg@lk-l.de für Markkleeberg, Böhlen, Elstertrebnitz, Großpösna, Groitzsch, Markranstädt, Pegau, Rötha, Zwenka
- KJC-Wurzen@lk-l.de für Wurzen, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Lossatal, Machern, Thallwit
- KJC-Borna@lk-l.de für Borna, Frohburg, Geithain, Kitzscher, Kohren-Sahlis, Regis-Breitingen
oder persönlich in den Geschäftsstellen Grimma, Borna, Markkleeberg, Wurzen des KJC zu den
Öffnungs- und Servicezeiten
Dienstag
08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag
08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag
08:30 – 12:00 Uhr
Zusätzliche Servicezeiten der Empfänge (nur zur Abgabe der Unterlagen) an den jeweiligen Standorten:
Montag
08:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch
08:30 – 12:00 Uh