Information aus dem Ordnungsamt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Tage werden wieder kürzer, das Wetter bleibt unverändert schön.
Die warmen Temperaturen, gepaart mit gelegentlichen Regenfällen, lassen die Natur gedeihen.
Hecken treiben aus, Bäume erweitern ihr Blätterdach und somit wächst auch Unkraut auf Gehwegen und im Schnittgerinne. Dieser Wildwuchs trübt die schöne Ansicht Ihrer und unserer Stadt erheblich. Aus unserer Sicht ist das gute Erscheinungsbild der Stadt für jeden von entscheidender Bedeutung. Daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.
Sie sind Grundstückseigentümer? Dann liegt es höchstwahrscheinlich in Ihrer Verantwortung, den Gehweg oder das Schnittgerinne am Rande Ihres Grundstücks zu reinigen. Dies entnehmen Sie bitte der unten angehangenen Gehwegsreinigungssatzung der Stadt Böhlen. Das Ordnungsamt stellt bei seinen Kontrollen jedoch immer häufiger nicht erledigte Anliegerpflichten fest und muss die Grundstückseigentümer anschreiben, dabei handelt es sich bei dem Erscheinungsbild der Stadt, unserer Meinung nach, um eine Selbstverständlichkeit, welche keiner großen Bürokratie bedarf.
Die Nichterledigung der Anliegerpflichten stellt gemäß § 8 der Gehwegreinigungssatzung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis 500 EUR geahndet werden.
Bitte ersparen Sie sich und uns diesen Schritt und achten auf Ihre Anliegerpflichten.
Ihr Ordnungsamt
Stadt Böhlen