Informationen zum Baumschutz
Der Sächsische Landtag hat am 03.02.2021 ein Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) beschlossen. Das Gesetz tritt am 01.03.2021 in Kraft. Die Änderungen betreffen den § 19 des SächsNatSchG.
Die bisherigen Maßgaben, dass auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken bestimmte Arten- und Größengruppen vom Schutz kommunaler Gehölzschutzsatzungen ausgenommen sind, entfallen. Somit sind alle Bäume (auch Obstbäume, Birken, Weiden und Pappeln) genehmigungspflichtig. Die Frist der Städte und Gemeinden, über einen Antrag auf Beseitigung oder Veränderung eines geschützten Landschaftsbestandteils zu entfernen, wurde von drei auf sechs Wochen erhöht.
Als Ansprechpartnerin für Fragen zum Baumschutz steht Ihnen Frau Schindler zur Verfügung: