Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in Sachsen

Information zur Wühltierbekämpfung der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen weist darauf hin, dass im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen an den sächsischen Gewässern I. Ordnung auch 2025 Fallen zur Wühltierbekämpfung aufgestellt werden. Die Maßnahmen dienen der Deichsicherheit, müssen deshalb geduldet werden und finden das ganze Jahr über statt. Schilder warnen an den jeweiligen Orten vor den aufgestellten Fallen. Aufgrund der Gefahr, die von ihnen ausgeht, dürfen die Fallen und Fanggeräte weder berührt, noch verändert oder entfernt werden! Wir bitten Eigentümer, Anlieger, Hinterlieger und die Öffentlichkeit an den Gewässern I. Ordnung, Grenzgewässern und an den öffentlichen Hochwasserschutzanlagen um Beachtung.

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ist verpflichtet, Gewässerunterhaltungsmaßnahmen nach § 41 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) anzukündigen.

Die Maßnahmen dienen einem optimalen Hochwasserschutz der Bevölkerung!