Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pleißebogen“

Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat am 26.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pleißebogen“ gemäß § 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft eine Teilfläche des Flurstücks 126/2 sowie das Flurstück 1/36 der Gemarkung Stöhna. Es umfasst ein ca. 18.500 m² großes Gebiet und ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine eventuelle Bebauung geschaffen werden und die zulässigen Nutzungen festgesetzt werden.

 

Dietmar Berndt
Bürgermeister