Informationen zur Beantragung der Briefwahl zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Ab dem 20.01.2025 ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 online auf der Homepage der Stadt Böhlen www.stadt-boehlen.de oder mit dem Ausfüllen und Unterschreiben des Antrages auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung direkt im Einwohnermeldeamt Böhlen möglich.

Bis spätestens zum 02.02.2025 werden Ihnen die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl direkt in Ihren Hausbriefkasten zugestellt.

Die Ausstellung und der Versand der Briefwahlunterlagen ist erst nach der Lieferung der Stimmzettel möglich, frühestens voraussichtlich ab dem 07.02.2025.

Das Briefwahllokal im Einwohnermeldeamt ist voraussichtlich ab dem 07.02.2025 zu den Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes geöffnet.

In diesem Jahr kann es auf Grund der verkürzten Ausstellungsfristen der Briefwahlunterlagen sowie der verkürzten Zeit zur Nutzung des Briefwahllokals im Einwohnermeldeamt vom 07.02.2025 bis zum 21.02.2025 zu längeren Wartezeiten im Einwohnermeldeamt kommen.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (PostModG) im Juli 2024 die Vorgaben für Postdienstleister, innerhalb welchen Zeitraumes Briefsendungen innerhalb Deutschlands zugestellt werden müssen, geändert hat. Zukünftig müssen 95 % der Briefsendungen innerhalb von drei Werktagen und 99 % innerhalb von vier Werktagen zugestellt werden (§ 18 Abs. 1 PostModG).

Hierzu kommt noch eine Bearbeitungszeit von 2-3 Werktagen zur Erstellung der Briefwahlunterlagen im Einwohnermeldeamt.

Wir möchten Sie dringend bitten, die Urnenwahl am 23. Februar 2025 wahrzunehmen.