Hundekontrollen – Information aus dem Ordnungsamt

Das Ordnungsamt der Stadt Böhlen führt regelmäßig Hundekontrollen im Stadtgebiet sowie den Ortsteilen Großdeuben und Gaulis durch. Dabei wird vor allem auf das Mitführen der Steuermarke, beispielsweise am Halsband des Hundes, geachtet. Vermehrt konnte festgestellt werden, dass die Steuermarken nicht mitgeführt oder nicht ordnungsgemäß am Hund angebracht waren. Sollte das Tier einmal entlaufen, ist eine zweifelsfreie Zuordnung zum Halter nicht möglich und das Tier wird somit an ein Tierheim übergeben. Die Pflicht zur Anbringung der Steuermarke am Hunde ist festgeschrieben in §13 Abs. 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Böhlen. Diese finden Sie im Anhang.

Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Befestigung der Steuermarke am Hunde stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß der Hundesteuersatzung mit einem Bußgeld geahndet werden.