Evakuierung – Allgemeine Informationen für zu evakuierende Personen im Rahmen eines Kampfmittelfundes in Böhlen

Ausgangslage:

Im Zuge bauvorbereitender Maßnahmen der Deutschen Bahn an der Sachsen-Franken-Magistrale finden am 02. und 03.11.2024 Sondierungsmaßnahmen im Bereich des Kreuzungsbauwerkes des Bahnhofes Böhlen statt. Eine Verdachtsfläche ist bereits bekannt. Sollten auf dieser Fläche Kampfmittel sondiert werden, ist es möglich, dass es am 06.11. und/oder 07.11.2024 zu einer Evakuierung kommt.

 

Kampfmittelfund! Was nun?:

Eine Evakuierung ist bei einem Kampfmittelfund notwendig, da dieser Fund einen Abtransport oder eine Entschärfung des Kampfmittels mit sich bringt. Alle Gebäude in direkter Umgebung des Fundortes müssen dann verlassen werden, da eine Gefährdung für die Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann. Festgelegt wird der Umfang dieses Bereiches durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen.

 

Unterbringung:

In einem Evakuierungsfall können sich betroffene Personen überall außerhalb des zu evakuierendem Gebietes aufhalten, z.B. bei Familie oder Freunden, oder sich privat um eine anderweitige Unterbringung bemühen. Eine Kostenübernahme für eine private Unterbringung ist nicht möglich.

Sollte eine Unterbringung darüber nicht möglich sein, so stellt die Stadt Böhlen eine Notunterbringung für diese Zeit zur Verfügung. Ein entsprechender Shuttleverkehr wird eingerichtet.

In jedem Fall gilt: Halten Sie sich über die Medien zum aktuellen Stand der Dinge auf dem Laufenden. Sie werden über diese Kanäle auch informiert, wenn Sie wieder nach Hause können.

 

Das sollten Sie mitnehmen:

Nehmen Sie im Falle einer Evakuierung bitte nur die nötigsten Sachen mit, die Sie eventuell auch über Nacht benötigen. Wichtig sind: persönliche Dokumente, Medikamente und Medikamentenpläne, Mobiltelefone und Ladegeräte, Bargeld, etwas Verpflegung, Säuglingsnahrung, dringend benötigte Hygieneartikel (z.B. Windeln). Das restliche Eigentum verwahren Sie sicher in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus.

 

Ich kann meine Wohnung / mein Haus nicht eigenständig verlassen:

Sollten Sie nicht selbstständig Ihre eigenen vier Wände verlassen können, melden Sie sich bei der Stadtverwaltung Böhlen während der bekannten Dienstzeiten unter:

034206 / 609-19 oder 034206 / 609-73

 

Haustiere:

Für die Haustierunterbringung bitten wir Sie, dies eigenständig zu organisieren. Eine Unterbringung in den Notunterkünften ist nicht möglich, wir bitten dies zu beachten.

Achten Sie auf ausreichend Verpflegung für Ihre Haustiere für den Zeitraum einer möglichen Evakuierung (eventuell auch über Nacht).

 

Aktuelle Informationen:

Zu einer möglichen Evakuierungsmaßnahme erhalten Sie alle Informationen über:

  • Homepage der Stadt Böhlen (www.stadt-boehlen.de)
  • Facebook-Feed von Bürgermeister Dietmar Berndt (www.facebook.com/DietmarBerndt)
  • klassische Medien
  • Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
  • Lautsprecherdurchsagen

 

In jedem Fall gilt:

Leisten Sie bitte den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge!

Sollte eine Person sich weigern den Einsatzkräften Folge zu leisten, so muss der Polizeivollzugsdienst hinzugezogen werden. Wenn notwendig, wird dieser die Evakuierung dann mittels unmittelbarem Zwang durchsetzen. Dies führt zur erheblichen Verzögerung einer Entschärfung. Erst wenn der Bereich vollständig geräumt ist, kann eine Entschärfung beginnen. Folgen Sie deshalb bitte zum Wohle aller unverzüglich den Anweisungen.

Bei dringenden Fragen melden Sie sich bitte während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Böhlen unter folgenden Telefonnummern:

034206 / 609-19 oder 034206 / 609-73