Vergebene Aufträge nach § 20 Abs. 3 VOB/A

Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A informiert die Stadt Böhlen hier nach Zuschlagserteilung über Auftragsvergaben, wenn

1. Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer,
2. Freihändige Vergaben einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer

übersteigen. Die Informationen werden 6 Monate vorgehalten.

Auftraggeber:
Stadtverwaltung Böhlen
Amt für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Karl-Marx-Straße 5
04564 Böhlen
Tel. 034206-60920, Fax 034206-60990
E-Mail: r.koper@stadt-boehlen.de