Erneute Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans „Lindenstraße 2

Öffentliche Bekanntmachung
 
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Böhlen „Lindenstraße 2“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB
 
Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2022 mit der Beschluss-Nr.: 41/386/2022 die Billigung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße 2“, beschlossen und ihn zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB bestimmt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße 2“ stellt eine Erweiterung des bisherigen Planumgriffs für das Allgemeine Wohngebiet dar. Dazu wird die derzeit überplante Fläche um ca. 6.000 m² erweitert.