Start der interkommunalen Wärmeplanung Böhlen, Groitzsch, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau

Die Stadtverwaltung Böhlen konnte die Unternehmen mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH, arete GmbH und KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH (KEM) als Dienstleister für die Erstellung der Wärmeplanung gewinnen.

Die beauftragten Unternehmen erarbeiten zusammen bereits fünf Wärmeplanungen in Sachsen und bringen ihre Expertise aus den anderen Planungsprozessen in Böhlen ein.

Am 12. Juni 2024 fand die Auftaktveranstaltung zwischen Vertretern der Stadt Böhlen (Antragsteller Fördermittel), der KommStEG (Projektkoordinator) und den Planungsbüros statt. In den nächsten Monaten wird der kommunale Wärmeplan gemeinsam mit den Bürgermeistern und ausgewählten Amtsleitern von Böhlen, Groitzsch, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau, Beteiligten aus Energiewirtschaft (Energieversorger und Netzbetreiber), Wohnungswirtschaft, energieintensiven Industrien und Unternehmen sowie anderen lokalen Akteuren entwickelt.

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze bildet den Rahmen für die kommunale Wärmeplanung. Es verpflichtet zunächst die Bundesländer, sicherzustellen, dass für ihre Hoheitsgebiete Wärmepläne erstellt werden. Durch ergänzende Landesgesetze kann diese Verpflichtung im nächsten Schritt an die Kommunen weitergegeben werden.

Bis spätestens Juni 2028 soll für alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Der interkommunale Zusammenschluss aus Böhlen, Groitzsch, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau hat sich mit einer 100%igen Förderung bereits frühzeitig auf den Weg gemacht, sodass der Wärmeplan bis spätestens Mitte 2025 vorliegen soll.

Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist es, die wesentlichen Grundlagen für die Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien zu schaffen. Neben regenerativen Energiequellen wie Erdwärme, Solarenergie oder Biomasse werden auch die Potenziale zur Nutzung von Abwärme und zur Steigerung der Energieeffizienz untersucht. Der Wärmeplan zeigt dabei schrittweise den Weg bis zum Zieljahr 2045 auf, er untersucht verschiedene Szenarien und entwickelt konkrete Maßnahmen, um die gestellten Ziele zu erreichen. Es werden einerseits die Gebiete identifiziert, die perspektivisch mit Fernwärme oder Wasserstoff versorgt werden können, und andererseits die Regionen definiert, in denen dezentrale Lösungen zum Einsatz kommen sollen.

Das Wärmeplanungsgesetz bildet einige Schnittstellen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus. Die Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, deren Ergebnisse nicht verpflichtend sind, sondern einen empfehlenden Charakter haben. Die Fertigstellung der Wärmeplanung vor 2028 führt nicht zu einem früheren Inkrafttreten der Vorgaben aus dem GEG.

Individuelle Einzellösungen oder konkrete Empfehlungen für den Einsatz bestimmter Technologien oder Energieträger sind kein Bestandteil des Wärmeplans.

Wichtige technische Schritte bei der Erstellung sind:

1) Bestandsanalyse mit Energie- und Treibhausgasbilanz

  • Erhebung der Wärmeverbräuche / -bedarfe im Stadtgebiet (Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme) über Daten der Netzbetreiber und Energieversorger
  • Analyse der Gebäude- und Siedlungstypen, u.a. nach Baualtersklassen
  • Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Erfassung der vorhandenen Wärme- und Kälteinfrastruktur (Gas- und Wärmenetze, größere Heizzentralen und Speicher) über Daten der Netzbetreiber und Energieversorger

2) Potenzialanalyse

  • Identifizierung und Lokalisierung der Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme
  • Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften

3) Zielszenarien und Entwicklungspfade

  • Entwicklung verschiedener Szenarien, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für schrittweise bis 2045 unter Einsatz verschiedener Technologien erreicht werden kann
  • Zielvorgabe sind die Treibhausgas-Minderungsziele des Bundes
  • Darstellung der dafür benötigten Energieeinsparungen, der zukünftigen Versorgungsstruktur und Kostenprognosen

4) Strategie und Maßnahmenkatalog

  • Entwicklung einer Gesamtstrategie und Untersetzung mit konkreten Maßnahmen
  • Auswahl von Fokusgebieten: Wir werden Gebiete auswählen, auf die wir uns zunächst kurz- und mittelfristig konzentrieren werden, um die Wärmeversorgung klimafreundlicher zu machen.
  • Erstellung von Umsetzungsplänen für Fokusgebiete: Für diese ausgewählten Gebiete werden detaillierte Pläne erstellt, die zeigen, wie wir die klimafreundliche Wärmeversorgung dort umsetzen können. Diese Pläne enthalten genaue Informationen über Standorte und Maßnahmen, die wir ergreifen werden.

Beteiligung

Während der unterschiedlichen Analyseschritte werden alle betroffenen Verwaltungen, weitere relevante Akteure, insbesondere relevante Energieversorger, Energieproduzenten, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft, energieintensive Unternehmen beteiligt.

Im ersten Quartal 2025 soll eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger stattfinden, bei der der aktuelle Stand der Wärmeplanung vorgestellt wird und Fragen der Bewohnerschaft beantwortet werden können. Rechtzeitig vor der Veranstaltung gibt es die Möglichkeit Fragen einzureichen.

Begleitende Schritte

Parallel zu den technischen Analysen und der Akteursbeteiligung schauen sich die Planungsbüros an, wie das Thema dauerhaft in der Kommune verankert werden kann und die aufgestellten Maßnahmen auf Aktualität und Wirkung überprüft werden können.

Der Wärmeplan ist aller fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Somit stellt die Wärmeplanung nun den Auftakt für einen längerfristigen Prozess dar, der in den kommenden Jahren evaluiert und an den künftigen Entwicklungen ausgerichtet werden muss.

 

Titel des Vorhabens: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Städte und Gemeinden Böhlen, Groitzsch, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau

Laufzeit: 01.06.2024 bis 31.05.2025

Förderkennzeichen: 67K26421

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.