Öffentliche Bekanntmachung

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Böhlen „Lindenstraße 2“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2022 mit der Beschluss-Nr.: 41/386/2022 die Billigung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße 2“, beschlossen und ihn zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB bestimmt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße 2“ stellt eine Erweiterung des bisherigen Planumgriffs für das Allgemeine Wohngebiet dar. Dazu wird die derzeit überplante Fläche um ca. 6.000 m² erweitert. Der räumliche Geltungsbereich ist in der unten beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Lindenstraße 2“ in der Fassung vom 16.09.2022 mit :                    

  • Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen                                    
  • Begründung
  • Umweltbericht mit den Anlagen: Bestandsplan und Maßnahmenplan –
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Schallschutzprognose

wird in der Zeit vom 24.10.2022 bis einschließlich 25.11.2022 im Rathaus der Stadt Böhlen, Karl-Marx-Straße 5, im Sachgebiet Bauwesen, Zimmer 6, in 04564 Böhlen während der Dienststunden: 

Montag           8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag         8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch        8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag     8.30 Uhr – 12 00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag            8.30 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

•         Zusammenfassung der umweltbezogenen Aussagen zum Vorentwurf

•         Umweltbericht vom 24.02.2022 mit Aussagen/Auswirkungen zu den Schutzgütern:   

                                 - Mensch

                                 - Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

                                 - Tiere

                                 - Boden

                                 - Wasser

                                 - Oberflächenwasser

                                 - Grundwasser

                                 - Klima/Luft

                                 - Landschaftsbild und Erholungseignung

                                 - Kulturgut und kulturelles Erbe

                                 - Wechselwirkungen

•         Artenschutzrechtliches Gutachten vom 17.02.2022

•         Schallschutzprognose

•         Umweltbezogene Informationen aus den Stellungnahmen von

          - Landratsamt Landkreis Leipzig

          - Landesdirektion Sachsen

          - Sächsischem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

          - Sächsischem Oberbergamt

          - LMBV mbH

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie das Rathaus vorläufig für den Publikumsverkehr geschlossen sein kann. Es wird daher um vorherige telefonische Anmeldung im Bauamt (Frau Wagenlehner Tel.: 034206/60922 oder per E-Mail: c.wagenlehner@stadt-boehlen.de) gebeten. Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 24.10.2022 bis zum 25.11.2022 im Internet unter www.stadt-boehlen.de sowie www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf bei der Stadtverwaltung Böhlen schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden. Auch hierfür wird um vorherige telefonische Anmeldung (s. o.) gebeten. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz: Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Offenlegungsfrist benachrichtigt und mit einem eigenen Schreiben direkt und einzeln gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 

Dietmar Berndt

Bürgermeister