Stadtbibliothek Böhlen

Kontaktdaten:

Stadtbibliothek Böhlen
Platz des Friedens 10
04564 Böhlen

Telefon: Tel. 034206 - 609 80 / Fax: 034206 - 609 90 / E-Mail: stadtbibliothek@stadt-boehlen.de

Mitarbeiterinnen: Frau Anke Kannecht, Frau Peggy Adam

Allgemeine Anfragen und insbesondere fristgebundene Medienverlängerungen bitte NUR über die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadtbibliothek Böhlen versenden. Anderenfalls kann keine fristgerechte Bearbeitung vorgenommen werden.

 


 

Öffnungszeiten:

Montag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

 


 

Seit 1993 hat die Stadtbibliothek ihr Domizil im Haus II der Stadtverwaltung, Platz des Friedens 10.

Zuvor gab es verschiedene Standorte, angefangen im ehemaligen Schloss am Platz des Friedens, im Keller des ehemaligen Ledigenwohnheimes in der Clara-Zetkin-Straße, in einer Villa der Jahnstraße, im Wohnhaus Am Freibad 17.
Der jetzige Standort ist zentral, barrierefrei und mit bürgerfreundlichen Öffnungszeiten. Rollstuhlfahrer oder Muttis mit Kinderwagen können einen separaten Eingang benutzen. Knapp 17.000 Besucher und ca. 40.000 Entleihungen jährlich, bei über 16.300 angebotenen Medien in Form von Büchern, Zeitschriften, Tonträgern, audiovisuelle Medien und CD-ROM, sind einige statistische Angaben, die für die Stadtbibliothek und ihre regionale Bedeutsamkeit sprechen.

Seit März 2001 ist die Bibliothek, die hauptamtlich durch ausgebildete Fachkräfte geleitet wird, Medienkompetenzzentrum. Internet- und Computerarbeitsplätze stehen für die Nutzer bereit. Des Weiteren verfügt die Bibliothek über einen Veranstaltungsraum für eigene Lesungen oder andere Veranstaltungen, z.B. für Schulen und Kindereinrichtungen. Der bundesweite Vorlesetag im November jeden Jahres wird stets mit einem prominenten Vorleser vorbereitet.
Das Stadtarchiv der Stadt Böhlen ist der Stadtbibliothek angegliedert. 
 

 

Die Stadtbibliothek Böhlen wird durch den Kulturraum Leipziger Raum gefördert. 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.